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Facebook: Abmahnung für Nutzung des Share-Buttons

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Das Kuriositätenkabinett der Abmahnungen im Netz ist um eine Anekdote reicher. Eine Facebook-Nutzerin soll 1000 Euro zahlen, da sie ein Foto via Share-Button weiterverbreitet hat.

Die Inhaberin einer Fahrschule teilte den Bericht der Bild-Zeitung, in dem diese über die führerscheinlose Fahrt von Fußball-Star Marco Reus berichtete. Dabei wurde von Facebook automatisch ein Vorschaubild generiert. Weder im Bild, noch im Beitrag selbst befand sich ein Hinweis auf die Urheberschaft des Fotografen, weshalb dieser besagte Abmahnung veranlasste.

Medien-Anwalt Christian Solmecke warnt nun vor einer neuen Abmahnwelle. Die Problematik betreffe explizit automatisch generierte Vorschaubilder, da hier eventuelle Wasserzeichen oder Signaturen des jeweiligen Fotografens im dargestellten Ausschnitt nicht abgebildet werden.

„Es wird mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben.“ (Christian Solmecke, Anwalt)

Facebook-Nutzer können auf die Art der Darstellung des Vorschaubildes derzeit keinen Einfluss nehmen. Allerdings bietet die Plattform die Möglichkeit das Bild zu entfernen und durch ein eigenes zu ersetzen. Davon sollte man im Zweifelsfall besser Gebrauch machen, denn bis ein wegweisendes Gerichtsurteil zur Thematik existiert rät Solmecke ausdrücklich zur Vorsicht.

(Quelle: t3n.de)