Impressum
Urteil

LG Stuttgart: Xing Impressum unzulässig

xingpressum

Das Landgericht Stuttgart gab kürzlich den indirekten Startschuss zu einer neuen Klagewelle, indem es das aktuelle Xing-Impressum im Urteil Az.: 11 O 51/14 für unzulässig erklärte.

Genauer gesagt handelt es sich bei der beanstandeten Funktion um das noch recht neue Impressum für Nutzerprofile. Der Richter befand es sei zu klein und unscheinbar am unteren Ende angebracht. Dies erfülle die gesetzliche Anforderung an die Darstellung eines Impressums nicht.

So lange das Urteil in dieser Form gültig ist und Xing technisch nicht darauf reagiert, wird Nutzern empfohlen ihr Impressum zusätzlich in der Profilbeschreibung zu verlinken.

(Quelle: rechtsanwalt-schwenke.de)